Richtlinie im Kreistag Oder-Spree verabschiedet
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen, sozialpädagogische Angebote für Kinder im Grundschulalter und ihre Eltern auszubauen. Damit werden fachliche Ansätze, die in einer anderthalbjährigen Modellphase in mehreren Regionen des Landkreises erprobt wurden, in ein Regelangebot überführt.
Eine Evaluation der Fachhochschule Potsdam hatte zuvor den erfolgreichen Ansatz der Modellprojekte in Storkow, Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Beeskow und Friedland bestätigt. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, im kommenden Jahr vier weitere Projekte für eine familienorientierte Unterstützung zu beginnen. Dafür sollen im nächsten Kreishaushalt 256.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Das Programm greift Forderungen der Schulträger im Grundschulbereich, von Schulleitungen und aus Horten auf, die einen vermehrten Unterstützungsbedarf für Kinder und Jugendliche ausgemacht haben. Der Projektansatz des Jugendamtes bezieht neben den Kindern auch deren Familien ein und setzt darauf, elterliche Kompetenzen sowie familiäre Unterstützungsstrukturen zu stärken. Mit den neuen Angeboten soll zudem die Vernetzung von Lehrerkollegium, Hort-Team und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Jugend(sozial)arbeit eines Planungsraumes professionell unterstützt werden.
Nach der vom Kreistag auf seiner letzten Beratung vor der Sommerpause verabschiedeten Richtlinie kann in einer Region mit rund 500 Kindern im Grundschulalter eine sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von 32 Wochenstunden gefördert werden. Der Landkreis übernimmt 60 Prozent der Personalkosten und einen pauschalen Sachkostenzuschuss. Fördervoraussetzung ist die Beteiligung der Kommune mit 40 Prozent an den Personalkosten.
Die Leistung soll von Trägern der Jugendhilfe mit besonderen Erfahrungen in der Familienarbeit und in der Zusammenarbeit mit Grundschulen und Horten angeboten werden. Die Steuerungsverantwortung zur Installation der Projekte liegt beim Jugendamt. Für die Verortung der zusätzlichen Angebote sollen vorhandene Ressourcen und Strukturen der Kommune oder des Träges genutzt werden, beispielsweise Eltern-Kind-Zentren, Begegnungsstätten, Grundschulen, Horte, Jugendeinrichtungen oder Gemeindehäuser.