Wie sicher sind die Verträge noch?
Immer mehr Lebensversicherer planen den Verkauf ihrer Versicherungsbestände an sogenannte Servicegesellschaften.
Verbraucher und Unternehmen machen sich Sorgen, welche Auswirkungen dies auf die Wirtschaftlichkeit der Verträge hat.
Einige Lebensversicherer haben bereits ihre Lebensversicherungsbestände an sogenannte Servicegesellschaften verkauft. Erster war die Skandia Leben im Jahre 2013. Inzwischen sind weitere Gesellschaften diesem Beispiel gefolgt: die ARAG, Basler und jüngst die Generali. Andere Lebensversicherer wie die ERGO spielten ebenfalls mit dem Gedanken, ihre Bestände zu verkaufen.
Für die Lebensversicherer scheint die Sache Sinn zu machen. Schließlich entledigt man sich auf diese Weise dem Problem der hohen Garantieversprechen. Die Lebensversicherer behaupten, dass der Verkauf für den Verbraucher überhaupt keine Nachteile habe. Schließlich seien die Servicegesellschaften in der Lage, durch Bündelung vieler Verträge mehr Verwaltungskosten einzusparen, als es die einzelne Versicherungsgesellschaft könnte. In der Folge würden diese Ersparnisse dem Versicherungskunden zugutekommen.
Für die Mitglieder im Bundesverband der Versicherungsberater verfestigt sich jedoch im Rahmen ihrer täglichen Kanzleiarbeit eher der Eindruck, dass sich die Lebensversicherer vor ihren hohen Garantiezusagen drücken wollen.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf diesem Weg um Erträge aus den Verträgen gebracht, die ihnen zustehen.
Heutzutage sind viele Verbraucher verunsichert, wie sie mit Ihrem Lebensversicherungsvertrag umgehen sollen: weiterbezahlen, beitragsfrei stellen oder den Vertrag verkaufen? Vor demselben Problem stehen vielfach auch Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer eine Firmen-Direktversicherung abgeschlossen haben.
Der Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) ist der führende Berufsfachverband für die behördlich zugelassenen Versicherungsberater in Deutschland. Neutralität und Unabhängigkeit stellen die Mitglieder im BVVB dadurch sicher, dass sie ausschließlich im Interesse ihrer Auftraggeber, also der Verbraucher, Unternehmen oder Behörden tätig werden. Dies unterscheidet sie schon im Grundsatz systemisch von Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern, da es Versicherungsberatern verboten ist, Versicherungen auf Provisionsbasis zu vermitteln.
Weitere Infos: Bundesverband der Versicherungsberater e.V. unter www.bvvb.de