Beim Betreten des Klinikums verpflichtet, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen

Seit gestern gilt, wie im ganzen Land Brandenburg, auch für das Helios Klinikum Bad Saarow und für die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) eine Maskenpflicht. Das heißt: Nicht nur das Personal, sondern auch Patienten, Begleitpersonen, Besucher sowie Mitarbeiter von Fremdfirmen sind beim Betreten des Klinikums verpflichtet, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Auch wenn vor allem ein einfacher Mund-Nasen-Schutz nicht ausreichend vor Viren schützt, kann er als Fremdschutz sinnvoll sein. Durch ihn können andere Menschen vor den Viren geschützt werden, die man möglicherweise selbst beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt.

Welche Anforderungen an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die verschiedenen Personengruppen gelten, gibt Klinikgeschäftsführerin Carmen Bier hier bekannt:
Mitarbeiter
  • Alle Mitarbeiter des Helios Klinikums Bad Saarow und der Helios MVZ tragen eine Maske (Mund-Nasen-Schutz, kurz: MNS) sobald sie das Klinikgebäude betreten oder in die Nähe anderer Personen kommen.
  • Am Patienten tragen Mitarbeiter die MNS nach den bekannten Regeln.
  • Es werden MNS auf Fluren, im Kontakt mit Kollegen und in ähnlichen Situationen getragen.
  • Diese Regeln gelten auch für die Berufsgruppen, die nicht oder nicht direkt mit Patienten arbeiten. Hier sind Mehrweg-Masken zu nutzen. Helios hat den Mitarbeitern entsprechende Stoffmasken zur Verfügung gestellt.
  • Ausnahmen sind dann möglich, wenn jemand allein in seinem Büro o.ä. arbeitet. Hier soll eine Maske (MNS) bereitgehalten werden, muss aber nicht durchgehend getragen werden.
Patienten
  • Patienten müssen Masken tragen, wenn sie sich außerhalb ihres Zimmers im Klinikum bewegen, ebenso bei den Visiten, Untersuchungen, bei Kontakt mit Personal und bei Besuch.
  • Haben Patienten eigene Masken zur Hand, dürfen diese genutzt werden. Bei längerem Aufenthalt (spätestens alle 2 Tage) müssen Stoffmasken zum Waschen durch Angehörige ausgetauscht werden. Haben Patienten keinen eigenen MNS, erhalten sie vom Klinikum Einweg-MNS.
  • Für Kinder ab dem 6. Geburtstag gilt ebenfalls Maskenpflicht.
Besucher/Service- und Technikpersonal anderer Unternehmen/Lieferungen
  • Besucher werden am Eingang der Klinik darauf hingewiesen, dass Maskenpflicht besteht und diese für alle Menschen gilt, die sich in der Klinik aufhalten.
  • Die meisten Besucher werden aufgrund der bestehenden öffentlichen Maskenpflichten eigene Masken haben und tragen. Diese müssen im Klinikum genutzt werden. In Ausnahmefällen werden auch an Besucher Masken ausgegeben, wenn diese keine eigene Maske zur Hand haben. Gleiches gilt für Vertreter von Firmen zur Lieferung oder Versorgung.

Klinikgeschäftsführerin Carmen Bier: „Auch diese neue Maskenregelung dient dem Schutz der Gesundheit aller. Ich bedanke mich für das Verständnis und für die Einhaltung der neuen Maßnahmen, weise in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass die Regelungen zum Besucher- und Begleitstopp davon unberührt bleiben und weiterhin gelten.“

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