Kabinett beschließt neue Mietpreisbremse und Verordnung

In Brandenburg soll es auch künftig bezahlbaren Wohnraum geben. Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, wird für 36 brandenburgische Städte und Gemeinden ab 1. Januar eine neue Mietpreisbegrenzungs- sowie eine Kappungsgrenzenverordnung eingeführt. Das hat das Kabinett am Montag beschlossen. Damit gewährleistet die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für Mieterinnen und Mieter über den 31. Dezember 2025 hinaus. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung legt fest, dass für neu abzuschließende Mietverträge in Gebäuden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und bezogen wurden, die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent überschritten werden darf. Durch die Kappungsgrenzenverordnung wird zusätzlich geregelt, dass bei bereits bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigt. Im Ergebnis des Gutachtens wurden 36 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten festgestellt, für die nach dem Kabinettsbeschluss die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze gelten sollen:

 

 

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Kreisfreie Stadt Potsdam
Barnim Ahrensfelde
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Schönefeld
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Fredersdorf-Vogelsdorf
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lienicke/Nordbahn
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Stahnsdorf
Teltow
Werder (Havel)
Teltow-Fläming Blankenfelde-Mahlow
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Ludwigsfelde
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