Finanzielle Hilfen für Bildung, Kinder, Vereine & Sport
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports fort. Die Hilfen dienen zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Pandemie entstanden sind, und müssen nicht zurückgezahlt werden. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember zur Verfügung. Die Hilfen werden als Festbetrag gewährt. Sie entsprechen der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z.B. Zuwendungen, sonstige Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld) ergibt. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle erforderlichen Kosten/ Verpflichtungen und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten für den Zeitraum der beantragten Hilfe anzugeben.
Die Corona-Hilfe 2021 wird für drei Monate rückwirkend ab dem 1. Januar 2021, maximal bis zum 31. Dezember 2021, als eine nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt. Erneute Antragstellungen sind möglich. Als finanzieller Schaden gelten seit dem 1. Januar 2021 entstandene und voraussichtliche Liquiditätsengpässe. Der Antragsteller muss mit dem Antrag versichern, dass er durch die Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten in dem genannten Zeitraum zu zahlen Antragsberechtigt sind
Der ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und einschließlich Anlagen entweder als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an corona-soforthilfe@mbjs.brandenburg.de, per Post an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg bis einschließlich zum 30. November zu senden. Sportvereine stellen ihren Antrag bis einschließlich 15. November direkt an den Landessportbund per E-Mail an coronahilfe@lsb-brandenburg.de. |