Illegale Müllentsorgung im Stadtforst Fürstenwalde
Das Thema Müll in den Wäldern ist nicht neu und erregt aller Orten die Gemüter. Es gibt viele Möglichkeiten, diese illegalen Ablagerungen zu melden, damit sie entfernt werden. Aber sie sind nun mal da. Und was geschieht damit? Der Landrat des Landkreises Oder-Spree, Rolf Lindemann, der Stadtforstdirektor der Stadt Fürstenwalde, Thomas Weber, sowie die Chefin der KWU Eigenbetrieb des Landkreises, Sölve Drawe, trafen sich an der Spree zur aktuellen Bestandsaufnahme. Alle sind sich einig: Es ist unglaublich, wie fahrlässig die Abfallverursacher mit der Natur umgehen und sich so das Geld für die Entsorgung sparen!
Anhand der Müllage kann man hier davon ausgehen, dass jemand seine Garage abgerissen hat – mit allem, was dazu gehört: Mauerwerkreste, Wellasbest und Dachpappe, Metall und weiterer Bauschutt. Die KWU-Chefin warf gleich ein, dass eine normale Entsorgung hier nicht möglich sein wird, da sich Gefahrenstoffe im Abfall befinden, die gesondert entsorgt werden müssen bis hin zu Ablagerungen in verschiedenen Deponien. Es können dabei Kosten bis zu 2.500 Euro je Tonne und mehr entstehen. Zudem müsse ein spezielles Entsorgungsunternehmen beauftragt werden. Stadtforstdirektor Thomas Weber ist in einer misslichen Lage. Um der Müllrowdys Herr zu werden, sind vereinzelt in den Wäldern Schranken errichtet worden, die diesem Unterfangen Einhalt gebieten. Allerdings ist das auch eine Gratwanderung, weil man den Wald für die Allgemeinheit nicht sperren darf. Aber es gibt auch Wege, wie zum Beispiel dieser zu dem Müllberg führende Waldweg, der für die Angler mit einer offiziellen Bescheinigung frei befahrbar ist. Und genau das wird dann durch die Müllmafia genutzt. Weber bemängelt auch, dass überall dort, wo man legal in den Wald fahren darf, solche Müllberge zu finden sind.
Darüber hinaus ist man jedoch froh, dass sich der Landkreis verstärkt dieses Problems annimmt. Landrat Rolf Lindemann findet ebenfalls klare Worte: „Man muss das öffentliche Bewusstsein weiter schärfen. Es muss klar sein, dass der Steuerzahler die Kosten für die Entsorgung übernimmt.“ Vom Gesetzgeber wird der Kreis demnach arbeitsteilig in die Pflicht genommen, das Einsammeln obliegt der Unteren Forstbehörde, und da tut sich bereits das nächste Problem auf, da man in der Vergangenheit die Waldarbeiter zum Teil bis nicht mehr vorhanden eingespart hat. Wenn nun die Waldarbeiter fehlen, muss man den gesetzlichen Auftrag anders absichern. Das könne man den Bürgern nicht mehr begreiflich machen. Alle sind sich einig, dass pragmatische Lösungen hermüssen – und das nicht irgendwann, sondern am besten sofort! Das Land Brandenburg ist hierbei in der Pflicht. Darüber hinaus wird man sich mit der Landesforstverwaltung in Potsdam ins Benehmen setzen, um Lösungen für die illegale Entsorgung in den Wäldern zu finden.