Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien

Seit Jahren steigen die Verkaufszahlen für Smartphones, Tablets, Bildschirme und viele weitere Elektrogeräte wie E-Zigaretten oder auch Schuhe mit Beleuchtung. In weniger als zehn Jahren hat sich deren Zahl verdoppelt. Im Jahr 2013 sind rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht worden, im Jahr 2021 waren es schon mehr als drei Millionen Tonnen. Mit dem Anstieg wächst auch die Zahl der ausgedienten und defekten Geräte. Allein mehr als 300 Millionen ausgedienter Handys, Tablets und Laptops schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Schubladen und Schränken und werden nicht entsorgt. Damit lagern zugleich große Mengen an wertvollen Rohstoffen in privaten Haushalten. Um diese Rohstoffe einer fachgerechten Entsorgung und einem hochwertigen Recycling zuzuführen, will das Bundesumweltministerium Verbrauchern die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten einfacher machen.

Künftig sollen ausgediente Elektrogeräte noch öfter im Handel zurückgegeben werden. Damit das gelingt, sollen Informationen im Handel verbessert und die Rückgabemöglichkeiten erweitert werden. So sieht es die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht hat. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Das Bundesministerium will zugleich den Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien verbessern. Ziel der Gesetzesänderung ist es, mehr alte Elektrogeräte zu sammeln, um ihre wertvollen Rohstoffe für ein hochwertiges Recycling zurück zu gewinnen, und zugleich die Sicherheit der Entsorgung zu erhöhen.

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Verbraucher können seit 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass sie solche kleinen Elektrogeräte einfach beim Einkauf im Supermarkt abgeben können. Auch dass im Grunde alles was blinkt, Töne macht oder eine Batterie enthält, ein Elektrogerät ist, auch wenn es nur eine Postkarte oder ein Hundehalsband ist. Daher ist auch eine Verbesserung der Information zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen.

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