Hochzeit mit einschneidenden Weisungen

Die Landesregierung hat mit Wirkung von Montag, dem 23. März, 0 Uhr die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus  SARS -CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg erlassen. 
Es hat sich nun herauskristallisiert, dass die Weisung 1/2020 im Personenstandswesen verschärft werden muss. Diese Weisung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales regelt die Arbeit der Standesämter. Bis zum 5. April sind in Erkner nun Gäste bei Eheschließungen nicht mehr zugelassen. Eine Ausnahme ist nur, wenn betreuungspflichtige Kinder eines bzw. der Eheschließenden nicht auf andere Weise beaufsichtigt werden können. Wenn Eheschließende wünschen, dass Trauzeugen anwesend sein sollen, muss die Trauung verschoben werden. Diese Regelungen gelten auch entsprechend für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen.

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