Kitas in Oder-Spree gehen zum eingeschränkten Regelbetrieb über

Stufenweise werden in den kommenden Wochen die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Oder-Spree den eingeschränkten Regelbetrieb hochfahren. Die Öffnungsintervalle setzen am Mittwoch (27. Mai) ein. Zunächst sollen die Vorschulgruppen wieder die Möglichkeit erhalten, eine Betreuung in Anspruch zu nehmen. Im Juni folgen dann die Übergangsgruppen sowie die Krippe. Im Hortbereich werden zuerst die Erst- und Zweitklässler wieder betreut. Später werden auch die weiteren Hortkinder wieder aufgenommen. Kinder, die bereits in der Notfallbetreuung untergebracht sind, behalten ihren Platz.

Die Details hat die Kreisverwaltung in einer Allgemeinverfügung für den Landkreis Oder-Spree geregelt, die unter anderem auf der Webseite der Verwaltung eingesehen werden kann:
https://www.landkreis-oder-spree.de/

Der Betreuungsanspruch gegenüber der jeweiligen Einrichtung ist an die Voraussetzung gebunden, dass dort die aktuell geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden können. Die eingeschränkte Regelbetreuung sieht in den Kindertagesstätten eine Betreuung von maximal 30 Wochenstunden (6 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche) vor, in den Horten von maximal 20 Wochenstunden (4 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche). Die Betreuung findet in festgelegten Gruppen statt. 

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Der Fahrplan für die geplante weitere Öffnung im Detail: 
Bereich Kita

  • ab 27. Mai 6- und 5-Jährige (Vorschüler) 
  • ab 08. Juni 3- und 4-Jährige (Übergang) 
  • ab 22. Juni unter 3-Jährige (Krippe) 

Bereich Hort

  • ab 27. Mai Erstklässler
  • ab 08. Juni Zweitklässler
  • ab 22. Juni Drittklässler
  • ab 06. Juli Viertklässler 

Für den eingeschränkten Regelbetrieb müssen keine Anträge mehr gestellt werden. Im direkten Kontakt mit der Betreuungseinrichtung des Kindes kann geklärt werden, ob und wann die angedachten Öffnungsschritte in der jeweiligen Einrichtung zu einem Platz im Rahmen der eingeschränkten Regelbetreuung führen. Jede Einrichtung nimmt maximal auf wie sie kann. Jedoch sind die beschränkenden Faktoren die Hygienebestimmungen, die vorhandenen Räumlichkeiten und das zur Verfügung stehende Personal.

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