Neue Allgemeinverfügung erweitert Restriktionszonen in Oder-Spree
Der Landkreis Oder-Spree hat aufgrund der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Kreisgebiet eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die eine deutliche Ausweitung der Restriktionszonen beinhaltet. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Regelungen erfolgt die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung zuerst als Notbekanntmachung nach § 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) im Internet auf der Website des Landkreises Oder-Spree und wird am auf die Bekanntmachung folgenden Tag – dem 4. November 2020 – wirksam. Der vollständige Inhalt (einschließlich einer Karte der neuen Restriktionszonen) kann über den folgenden Link abgerufen werden: https://www.landkreis-oder-spree.de/Service-Aktuelles/Aktuelles/Afrikanische-Schweinepest/ Neu sind die Einrichtung eines zweiten Kerngebietes, die Erweiterung des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone. Diese Zone reicht jetzt im Südwesten des Landkreises Oder-Spree bis an die Kreisgrenze und endet an der nördlichen Kreisgrenze vor der Stadt Fürstenwalde/Spree. Damit ist der überwiegende Teil des Landkreises Oder-Spree von Maßnahmen zur Eingrenzung der Tierseuche betroffen. Das neu ausgewiesene zweite Kerngebiet umfasst folgende Gemarkungen: Teile der Gemarkungen der Stadt Friedland, |