Zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens
Bei Infektionsgeschehens für den Fall einer 7-Tage-Inzidenz über 300
Der Landkreis Oder-Spree hat auf seiner Webseite eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der auf die in der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg festgelegte Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer ab Kreisgrenze verwiesen wird. Diese Regelung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport und zur Bewegung an der frischen Luft gilt beim Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 200. Am heutigen Tag liegt der Wert für den Landkreis Oder-Spree laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bei 222,0.
Maßnahmen bei Erreichen eines Inzidenzwertes über 300 Darüber hinaus hat der Landkreis zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlasst, die verbindlich einzuhalten sind, sollte die Inzidenz die 300er-Marke überschreiten. Folgende Festlegungen wurden für diesen Fall getroffen: Schulungen, Informationsveranstaltungen, Bildungs-, Aus-, Fort-, und Weiterbildungseinrichtungen *als Einzelunterricht, Bestattungen Eheschließungen Religiöse Veranstaltungen Wochenmärkte Die Regelungen der Allgemeinverfügung treten mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft. Im Landkreis Oder-Spree sind derzeit 831 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Im Laufe des gestrigen Tages wurden 72 neue Fälle vom Gesundheitsamt erfasst. Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 4715 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 3705 Infizierte als geheilt. Wie das Gesundheitsamt meldet, sind zwei weitere Personen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen verstorben. Damit sind im Kontext mit dem Coronavirus jetzt 179 Todesfälle in Oder-Spree zu beklagen. Zur Reduzierung von Infektionsrisiken hat das Gesundheitsamt für 1811 Personen Quarantäne angeordnet. |