Angehörige, Vertrauenspersonen und andere sozial engagierte Menschen
Ombudspersonen in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind wichtige Mittler zwischen Bewohnerschaft, Heimleitung und Gemeinde. Beim einem Netzwerk treffen der Ombudsgemeinschaft dankte die Sozialministerin Ursula Nonnemacher für die ehrenamtliche Arbeit. Ombudspersonen unterstützen Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderungen dabei, soweit wie möglich selbstbestimmt leben zu können. Stationäre Heime sollen keine abgeschotteten ‚Sonderwelten‘ sein. Die Menschen, die dort leben, sollen selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir brauchen noch mehr Menschen, die sich als Ombudspersonen engagieren.
In Brandenburg gibt es aktuell 90 aktive ehrenamtliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung guter Pflege und Betreuung, indem sie Kontakte zu Sport- oder Hobbyvereinen knüpfen oder Bewohnerinnen und Bewohner dabei unterstützen, an Veranstaltungen in der Kommune teilzunehmen. Wichtig ist auch die Unterstützung der Bewohnerschaftsräte bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte. Bei über 880 Einrichtungen und gleichgestellten Wohnformen ist der Bedarf an engagierten Ombudspersonen sehr groß und es werden landesweit viele weitere Helfer gesucht.
Sie sind zumeist Angehörige, Vertrauenspersonen und andere sozial engagierte Menschen, die von ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt für eine Einrichtung oder eine unterstützende Wohnform benannt wurden. Grundlage ist das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz. Ombudspersonen handeln als neutrale Vermittlung zwischen Bewohnerschaft, Angehörigen und Beschäftigten der Einrichtungen, helfen Konflikte zu vermeiden oder zu klären. Sie sorgen aber auch dafür, dass Bewohner am gesellschaftlichen Leben des Stadtteils oder der Gemeinde teilhaben können.