Versorger im Land Brandenburg ändern die Preise für Strom und Gas

Manch Kunden der Grundversorgung für Strom und Gas hat die freudige Botschaft bereits erhalten: Zahlreiche Grundversorger im Land Brandenburg senken die Preise für Strom. In der Gasgrundversorgung sieht es nicht ganz so erfreulich aus, wie ein aktueller Preisvergleich der Verbraucherzentrale Brandenburg zeigt.
Ende August 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Entlastung von Regionen mit einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien verfügt. Hiervon profitieren auch Brandenburger Stromkunden. Insbesondere diejenigen, die ihren Strom von den örtlichen Grundversorgern beziehen, können aufgrund dieser Neuregelung im neuen Jahr mit niedrigeren Preisen rechnen. „Ein Abgleich der veröffentlichten Preise hat gezeigt, dass 18 der 27 Brandenburger Stromgrundversorger die Preise senken, acht Grundversorger keine Änderungen vornehmen und nur ein Stadtwerk die Preise erhöht, sagt Rico Dulinski, Rechtsexperte bei der VZB. Nach langer Zeit, in der das Preisniveau in der Grundversorgung erheblich über dem der Sonderverträge lag, gehe es nun zumindest in die richtige Richtung, so der Verbraucherschützer.

Auch viele Kunden der Gasgrundversorgung sollten ihre Preisanpassungsschreiben bereits erhalten haben. „Hier sieht das Bild allerdings nicht ganz so positiv aus, so Dulinski. Zwar haben auch hier insgesamt 17 Anbieter ihre Preise zum 1. Januar 2025 gesenkt und acht Anbieter ihre Preise immerhin stabil gehalten. Neun Anbieter haben die Preise für ihre Kunden aber auch erhöht. Auch dies dürfte vielfach mit den Netzentgelten zusammenhängen, die im Gasmarkt eher steigen. Dies können die Anbieter dann nur durch günstigere Beschaffung ausgleichen.
In beiden Bereichen liegt das Preisniveau bei den Grundversorgern nach wie vor über dem für Sonderverträge. Deshalb raten wir Verbrauchern in der Grundversorgung, über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Vergleichsportale geben eine Orientierung, wie hoch die Preise aktuell sind, rät Dulinski. Da Kunden einen Grundversorgungsvertrag kurzfristig kündigen können, empfiehlt es sich in diesen Fällen, dem neuen Versorger eine Vollmacht für die Kündigung des laufenden Vertrages zu erteilen. So ist sichergestellt, dass die Fristen im Wechselprozess zueinander passen. Auch bei Sonderverträgen kann ein Anbieterwechsel jetzt in Betracht kommen. Wer einen Sondervertrag abgeschlossen hat und nun über eine Preisanpassung informiert wird, dem steht möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht zu. Über diesen Weg ist es möglich, sich dann auch vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit von einem teuren Versorgungsvertrag zu lösen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Weitere Informationen und Tipps zum Anbieterwechsel hat die Verbraucherzentrale online zusammengetragen: www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-laeuft-der-anbieterwechsel-bei-strom-und-gas-ab-10645

error: Der Inhalt ist geschützt!