Tool der Verbraucherzentrale prüft Ansprüche bei Pauschalreisen
Gesperrte Pools, gestrichene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung haben sicher auch einigen Brandenburger den Urlaubsspaß getrübt. Verbraucher müssen den Reiseveranstaltern das aber nicht durchgehen lassen. Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen. Mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentrale lassen sich diese Forderungen einfach und unkompliziert geltend machen.
Pauschalurlauber sind gesetzlich gut abgesichert. Treten etwa bei der An- oder Abreise Probleme auf oder entspricht die Unterkunft nicht den gebuchten Leistungen, haben Betroffene eventuell Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter. Beispielsweise können sie eine Erstattung eines Teils der Reisekosten oder eine Entschädigung verlangen. Um dies zu prüfen, hat die Verbraucherzentrale den interaktiven Pauschalreise-Check entwickelt, erklärt Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauber in wenigen Schritten prüfen, ob sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Verbrauchern die Forderungen direkt und verbindlich geltend machen können.
Zu finden ist das Tool unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/100823




