Bundesumweltministerium fördert Selbsthilfewerkstätten

Ab Dezember können ehrenamtliche Initiativen, die Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen. Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ können die Einrichtungen neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung anschaffen. Das Bundesumweltministerium stärkt auf diese Weise Angebote für Verbraucher, die ihre Produkte reparieren wollen anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art. In der ersten Förderrunde stellt das Ministerium mehr als drei Millionen Euro Fördermittel für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sollen auch Einrichtungen gefördert werden, die nicht als Verein konstituiert sind. In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026.

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Förderrichtlinien

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