Abstands- und Hygieneregeln müssen gewahrt werden

Seit heute müssen auch die Besucherwege auf dem Marktplatz im Zuge der Corona-Eindämmungsverordnung geregelt werden. Die Stadt als Marktbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb den Anforderungen der Verordnung entspricht.

Um allen Abstands- und Hygieneregeln Genüge zu tun, werden die Stände neu geordnet und künftig mit den Rückseiten zueinander auf dem Markt platziert. Auch werden die Besucher auf dem Marktplatz mittels Bodenmarkierungen geleitet, um Kontakte weitestgehend zu minimieren. Es wird sozusagen ein Einbahnwegesystem auf dem Markt eingeführt. Wir bitten die Besucher, darauf zu achten und dem folgezuleisten.

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Auch der Durchgangsverkehr wird ab dem 28. April geregelt werden müssen. Das Radfahren, auch auf den Seitenstreifen, ist untersagt. Fußgänger müssen den Markt auf der jeweils rechten Seite passieren. Das heißt, aus Richtung Spreebrücke kommend auf der Rathauscenter-Seite, in Richtung Spreebrücke auf der Fürstengalerie-Seite. Zur Querung des Marktplatzes beachten Sie bitte die Markierungen. Wir setzen auf Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, um weiterhin einen geregelten Marktbetrieb durchführen zu können.

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