Anmeldefrist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert

Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfuhren, haben ein Jahr länger Zeit, sich bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ anzumelden. Die neue Frist ist auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt. Das beschloss die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder. Dort hat Sozialministerin Susanna Karawanskij die Vereinbarung für das Land Brandenburg unterzeichnet.

Die gemeinnützige Stiftung wird gemeinsam vom Bund, von den Ländern sowie von den evangelischen und katholischen Kirchen getragen und besteht für den Zeitraum 2017 bis 2021. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit rund 7,9 Millionen Euro an der Finanzierung. Sozialministerin Susanna Karawanskij: „Das Ziel ist es, möglichst viele Betroffene zu erreichen. Bislang sind die Anmeldezahlen aber niedriger als erwartet. Es ist gut, dass Betroffene jetzt länger Zeit haben, sich bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe anzumelden. Aufgrund von Einschränkungen oder Belastungen haben viele von ihnen kaum Zugang zu den üblichen Informationswegen und wissen daher teilweise noch nichts von dem befristeten Hilfesystem.“

Anmelden können sich Betroffene bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Potsdam, die sich in Trägerschaft der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes Brandenburgs befindet. Die Beauftragte Dr. Maria Nooke unterstrich das bereits über 400 Gespräche mit Betroffenen geführt wurden und 294 Personen Hilfe im Umfang von 2,9 Millionen Euro bekamen. Dabei wurde deutlich, welch schweres Leid und Unrecht viele von ihnen während der Unterbringung in einer psychiatrischen oder Behinderteneinrichtung erlitten. Die Folgen beeinträchtigen bis heute das Leben.

Bei der Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg haben sich bisher mehr als eintausend Männer und Frauen angemeldet. Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und dessen Folgen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in der Psychiatrie oder Behinderteneinrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wird. Um Ansprüche geltend zu machen, müssen sich Betroffene spätestens bis zum 31. Dezember 2020 bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle schriftlich anmelden.

Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Brandenburg:

Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 bis 13 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr.

Adresse:
Friedrich-Engels-Str. 92/ Am Stellwerk 1
14473 Potsdam

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Telefon:
0331 237 292 60 Fax: 0331 237 292 66

E-Mail:
anerkennung.hilfe@lakd.brandenburg.de

Internet:
www.aufarbeitung.brandenburg.de

www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

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