Verbraucherzentrale geht gegen unzulässige Zeit-Begrenzung bei Ticket-Erstattung vor
Zahlreiche Konzerttickets können durch die Corona-Pandemie nicht zum Einsatz kommen. Ihr Umtausch gestaltet sich oft problematisch. Unter anderem versuchen Anbieter, die Frist zur Rückerstattung extrem zu verkürzen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg ist das rechtswidrig. Nachdem sie im Juli bereits einen Anbieter erfolgreich abgemahnt hat, wendet sie sich nun gegen einen zweiten. Im Mai 2020 sollte Udo Lindenberg nach Berlin kommen, Tickets dazu bot die Plattform www.global-tickets.com an. Insgesamt 600 Euro bezahlte eine Verbraucherin für vier Eintrittskarten, doch dann kam alles anders als geplant. In Folge der Corona-Pandemie informierte der Konzertveranstalter, Vorverkaufsstellen würden die Ticketpreise ab 1. Juni 2020 rückerstatten. Global Tickets verweigerte die Rückabwicklung jedoch schon vorher. Dabei berief sich der Plattformbetreiber auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen er für die Rücksendung der Tickets eine Frist von zwei Wochen nach Absage der Veranstaltung setzte – während er gleichzeitig auf seiner Internetseite mit einer „100% Ticketgarantie“ warb sowie mit dem Versprechen, er garantiere bei Ausfall der Veranstaltung die Rückabwicklung von Ticketbestellungen. „Eine solche zeitliche Begrenzung für die Rückerstattung ist nach unserer Ansicht nicht zulässig, wenn der Anbieter mit einer Garantie der Rückabwicklung wirbt“, sagt Dr. Katarzyna Guzenda, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Diese Bestimmung bewerten wir als überraschend für die Kunden und haben den Ticketanbieter deswegen abgemahnt. Wir wollen erreichen, dass Kunden auch nach Ablauf dieser überraschenden Frist ihr Geld direkt bei ihrem Anbieter zurückverlangen können“, so die Brandenburger Verbraucherschützerin. Aber auch die Veranstalter selbst dürfen die Rückgabefrist von Tickets für abgesagte Ereignisse nicht beliebig verkürzen. So hatte im Juni der Veranstalter des Helene Beach Festivals in Frankfurt (Oder) eine kurze Frist zur Rückabwicklung gesetzt und mitgeteilt, die Tickets würden nach Ablauf dieser Frist ersatzlos verfallen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte dieses Vorgehen infolge einer Verbraucherbeschwerde ab – mit Erfolg. Der Veranstalter sah den Fehler ein, verpflichtete sich, solche Aussagen nicht mehr zu verbreiten und änderte die Informationen zum Umtausch von Tickets auf seiner Internetseite. Verbraucher, die rechtliche Fragen zu Rückerstattungen von Konzerttickets haben, können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden: |