Von Kindergrundsicherung werden Familien profitieren

Zum internationalen Tag der Familie erklärt Brandenburgs Familienministerin Ursula Nonnemacher Von der geplanten Kindergrundsicherung werden vor allem Familien mit geringem Einkommen profitieren. Das ist ein wichtiges Vorhaben im Kampf gegen Kinderarmut, das jetzt schnell umgesetzt werden muss. Schon viele Jahre wird über eine gerechtere Kinder- und Familienförderung in Deutschland diskutiert. Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung gehört zu den großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Vorgesehen ist unter anderem, bestehende Leistungen für Kinder wie das Kindergeld, den Regelsatz für Kinder im Bürgergeld, den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammenzuführen und mehr berechtigte Kinder mit den Leistungen zu erreichen. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Viele Familien wissen nicht, auf welche Sozialleistungen sie Anspruch haben. Der bestehende Leistungsdschungel für Familien ist unübersichtlich und intransparent. Selbst Experten blicken da oft nicht mehr durch. Das führt dazu, dass viele Familien Sozialleistungen zum Beispiel für Bildung und Teilhabe, die ihnen eigentlich zustehen, nicht in Anspruch nehmen. Deshalb ist es sehr gut, wenn die verschiedenen Leistungen mit der Kindergrundsicherung gebündelt werden. Kinder und Familien brauchen eine leicht überschaubare, gerechte und vor allem auskömmliche Unterstützung. Mit der Kindergrundsicherung müssen die Leistungen für Familien mit geringem Einkommen deshalb auch erhöht werden. Nur so können wir Kinderarmut in unserem reichen Land spürbar reduzieren.

In Brandenburg lebten 2020 rund 345.700 Familien mit Kindern
Statistischer Jahresbericht 2020

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