Blinde, gehörlose und taubblinde Menschen bekommen mehr Geld

Der Landtag Brandenburg hat in seiner Plenarsitzung das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes beschlossen. Damit erhöhen sich die Leistungen an anspruchsberechtigte schwerbehinderte, blinde, gehörlose und taubblinde Menschen seit dem 1. Juli um mehr als 20 Prozent. Die Leistungen wurden zuletzt Anfang 2018 erhöht. Mit der Änderung wurde auch der Name des Gesetzes angepasst: Aus dem bisherigen „Landespflegegeldgesetz“ wurde das „Landesteilhabegeldgesetz“. Neu im Gesetz ist zudem eine dynamische Anpassung der Leistungen ab dem Jahr 2026 verankert: dann erhöht sich das Teilhabegeld zum 1. Juli eines Jahres automatisch entsprechend der Rentenanpassung. Das Teilhabegeld erhalten blinde, gehörlose und einige Gruppen von schwerbehinderten Menschen im Land Brandenburg zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Nachteile und Mehraufwendungen. Neu aufgenommen im Gesetz sind nun auch explizit taubblinde Menschen, bisher haben sie Leistungen wie blinde Menschen erhalten. Zudem erhalten erstmals blinde und gehörlose Menschen in stationären Einrichtungen und in besonderen Wohnformen eine Leistung.

Das Teilhabegeld beträgt ab dem 1. Juli monatlich:
Blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 425,00 Euro (bisher: 345,80 Euro, Steigerung: + 22,9 %)
Blinde Menschen vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 212,50 Euro (bisher: 172,90 Euro, Steigerung: + 22,9 %)
Gehörlose Menschen: 130,00 Euro (bisher: 106,60 Euro, + 22 %)
Taubblinde Menschen: 850,00 Euro (bisher: 345,80 Euro bzw. 172,90 Euro, da bisher lediglich die Blindheit berücksichtigt worden ist)

Aus dem Landespflegegeldgesetz wurde das Landesteilhabegesetz. Damit unterstreichen wir, worum es geht: Wir verbessern die gesellschaftliche Teilhabe von blinden, taubblinden und gehörlosen Menschen. Sie erhalten mehr finanzielle Unterstützung, um möglichst eigenständig und uneingeschränkt am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können. Ich freue mich sehr darüber, dass die mit den Änderungen verbundenen erheblichen Leistungsverbesserungen für die blinden, taubblinden und gehörlosen Brandenburgerinnen und Brandenburger noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wurden. Insbesondere die jährliche Dynamisierung, die an eine entsprechende Regelung bei der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist, wird dazu führen, dass eine inflationsbedingte, schleichende Entwertung der Nachteilsausgleiche nicht mehr eintreten kann. Das ist eine deutliche Verbesserung. Damit sind wir das achte Bundesland, das einen solchen Automatismus in seine Landesregelung aufgenommen hat.

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Sozialministerin Ursula Nonnemacher

 

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