Ab August ist Anbindung an Corona-Warn-App für Teststellen verpflichtend

Mit der aktualisierten Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die Anfang Juli in Kraft getreten ist, können sich alle Bürger auch weiterhin mindestens einmal pro Woche kostenfrei mit einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten für diese sogenannten Bürgertests übernimmt nach wie vor der Bund. Allerdings gelten nun schärfere Regelungen für die Teststellen-Betreiber. So werden zum Beispiel ab dem 1. August durchgeführte Bürgertests nur noch vergütet, wenn die Teststelle das Testergebnis und das Testzertifikat über die Corona-Warn-App übermitteln kann. Die Anbindung an die Corona-Warn-App ist damit für Teststellen verpflichtend.

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In Brandenburg gibt es aktuell rund 480 Teststellen, die auf dem Portal www.brandenburg-testet.de zu finden sind. Nach dem Bekanntwerden von einzelnen Betrugsfällen bei Testabrechnungen in Deutschland hat die Bundesregierung ihre Testverordnung angepasst. Die geänderte Testverordnung schärft die bestehenden Regelungen, damit besser kontrolliert werden kann, ob die Testungen ordnungsgemäß durchgeführt und abgerechnet werden. So erhält die abrechnende Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg mehr Prüfmöglichkeiten.

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