Verbraucherzentrale klärt auf: Was bei Alttextilien gilt
Seit Anfang des Jahres gilt in der EU eine neue Richtlinie zur Sammlung von Alttextilien – und sorgt für Verunsicherung. Für den Verbraucher bedeutet: Kaputte oder stark verschmutzte Kleidung darf weiterhin in den Restmüll – sofern es keine speziellen Sammelcontainer gibt. Die EU-Richtlinie richtet sich an Entsorger, nicht Verbraucher Für Verbraucher ändert sich nichts. Noch tragbare Kleidung gehört in den Altkleidercontainer oder idealerweise zum Wertstoffhof. Alles andere in den Restmüll, so Joshua Jahn, Pressesprecher der VZB. Die neue Richtlinie betrifft ausschließlich kommunale Entsorgungsbetriebe – sie sollen künftig besser trennen und geeignete Sammelsysteme bereitstellen. Nur saubere, tragbare Kleidung gehört in den Altkleidercontainer – am besten in verschlossenen Tüten. Stark verschmutzte oder unbrauchbare Textilien verursachen zusätzliche Kosten für Kommunen und soziale. Obwohl laut FairWertung e. V. die Zahl der Container sinkt, gibt es weiterhin seröse Sammelstellen, erkennbar an Logos wie „FairWertung“ oder dem „BVSE Qualitätssiegel Alttextilsammlung“. Auch Hilfsorganisationen oder Second-Hand-Läden nehmen gut erhaltene Kleidung gern entgegen. Das eigentliche Problem liegt oft in der schlechten Qualität vieler Kleidungsstücke. Fast Fashion bringt riesige Mengen kurzlebiger Ware auf den Markt – mit negativen Folgen für Umwelt und Kreislaufwirtschaft. Die VZB fordert daher politische Vorgaben für langlebigere und recycelbare Kleidung. Verbraucher können selbst aktiv werden: Weniger, aber hochwertiger kaufen, Kleidungsstücke länger nutzen und auf Tauschpartys setzen – das schont Ressourcen und Geldbeutel.




