Verbraucherzentrale mahnt irreführende Regionalwerbung ab
Regionalität wird als Kaufkriterium für Verbraucher immer wichtiger. Das nutzen Anbieter aus und werben mit entsprechenden Botschaften. Irreführend wird es dann, wenn die Produkte gar nicht aus der Region stammen. So geschehen bei zwei verschiedenen Eierverpackungen, auf denen groß mit „unsere Landwirte“ geworben wurde. Die Eier stammten jedoch aus einem Legebetrieb in den Niederlanden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat beide Anbieter wegen Irreführung abgemahnt. Die Discounter-Kette Lidl hat sich einsichtig gezeigt und verpflichtet, nicht mehr so zu werben. Der Produzent, der die Eier in einer Brandenburger Kaufland-Filiale verkauft, wollte bislang nichts ändern. Die Zentrale bereitet daher eine Klage vor.
Wo regional drauf steht, muss auch regional drin sein Zwei Unternehmen wegen Irreführung abgemahnt Verbraucherzentrale bereitet Klage vor |