Finanzministerium informiert über die wichtigsten Änderungen
Homeoffice-Pauschale, Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag oder die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die meisten Steuerpflichtigen – ab 1. Januar 2021 gibt es einige steuerliche Änderungen für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg informiert über die wichtigsten Änderungen.
Homeoffice-Pauschale Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ohne zeitliche Befristung Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag Verlängerung der Steuerfreiheit von Corona-Beihilfen bis zu 1.500 Euro Anhebung Übungsleiterpauschale/ Ehrenamtspauschale Steuererleichterungen für gemeinnützige Vereine Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags Anhebung des Grundfreibetrags und Änderungen im Einkommensteuertarif (Anpassung wegen der „kalten Progression“) Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung Erhöhung Pendlerpauschale/ Beantragung der Mobilitätsprämie – erst ab 2022 möglich Umsatzsteuer |