Neue Regelungen zum Stromanbieterwechsel

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Wechsel des Stromlieferanten sollen einen schnelleren Anbieterwechsel ermöglichen. Doch gerade bei Umzügen oder Haustürgeschäften birgt die neue Regelung Risiken. Seit dem 6. Juni gilt ein beschleunigtes Wechselverfahren im Strommarkt. Der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels muss binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Verbraucher haben jedoch weiterhin die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ihres bisherigen Stromvertrags zu beachten und können einen laufenden Vertrag nicht vorzeitig beenden. Neu ist zudem, dass eine An- und Abmeldung des Stromvertrags nicht mehr rückwirkend möglich ist. Daher sollten Verbrauchern dem Versorger einen Ein- oder Auszug rechtzeitig vor dem Wohnungswechsel melden. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, beim Einzug ungewollt in die teure Grundversorgung zu rutschen. Beim Auszug kann es sogar vorkommen, dass das Vertragsverhältnis auf dem Zähler weiterläuft und der Versorger den ursprünglichen Mieter den Stromverbrauch der neuen Mietpartei in Rechnung stellt, warnt Daniela Hofmann, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale.

Für den beschleunigten Wechsel des Stromlieferanten ist die Marktlokations-Identifikationsnummer entscheidend. Diese elfstellige Nummer finden Verbraucher auf ihrer Stromrechnung oder können sie im Falle eines Umzugs für die neue Wohnung bei ihrem Vermietenden erfragen. Die Marktlokations-Identifikationsnummer ermöglicht Energieversorgern eine eindeutige Zuordnung der Verbrauchsstelle und bleibt selbst bei einem Austausch des Stromzählers bestehen.

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Verbraucher sollten ihre Marktlokations-Identifikationsnummer niemals leichtfertig telefonisch oder an der Haustür weitergeben. Unseriöse Anbieter könnten sie sonst für einen unerwünschten Vertragswechsel missbrauchen“, warnt Hofmann. Verträge, die so zustande kommen, lassen sich aber grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

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