Landkreis Oder Spree beauftragt vier Firmen

Die Vorbereitungen für den bevorstehenden Winterdienst auf den Kreisstraßen des Landkreises Oder-Spree sind abgeschlossen. Im Auftrag der Kreisverwaltung werden insgesamt vier Firmen Winterdienstleistungen auf den 118 Kilometern Kreisstraße außerhalb der geschlossenen Ortslagen ausführen. Die beauftragten Unternehmen sind einsatzbereit. Auf den Kreisstraßen werden nach dem Winterdiensteinsatzplan 2021/2022 folgende Firmen tätig:

  • TEW Transport und Erden GmbH aus Neißemünde in den Ämtern Neuzelle, Brieskow-Finkenheerd und Schlaubetal, sowie in den Städten Beeskow und Friedland,
  • Tief- und Ökobau Schiemann GmbH aus Alt Stahnsdorf in den Ämtern Scharmützelsee und Schlaubetal, in der Stadt Storkow (Mark) sowie in den Gemeinden Tauche und Rietz-Neuendorf,
  • Westpfahl GmbH aus Spreenhagen im Amt Odervorland,
  • Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Straßenmeisterei Waldstadt im Amt Spreenhagen.

Insgesamt stehen in den Unternehmen bei Bedarf neun Fahrzeuge, die mit dem modernen FS 30 System (Feuchtsalztechnologie) ausgerüstet sind, bereit, eine aus Sole und Trockensalz bestehende Salzmischung gezielt auf die Fahrbahn aufzubringen. Jedes Fahrzeug hat ein Fassungsvermögen von drei bis vier Kubikmetern Feuchtsalz. Diese Menge reicht durchschnittlich zum Streuen einer Strecke von etwa 30 Kilometern aus. An Werktagen beginnt die Winterdiensttätigkeit auf den Kreisstraßen um 5 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 6 Uhr früh.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Durch den Einsatz von insgesamt vier Winterdienstfirmen ist es möglich den Berufs- und Schülerverkehr zeitnah abzusichern. Je nach Witterungsverhältnissen müssen die beauftragten Firmen die Winterdiensteinsätze rund um die Uhr ausführen, um die Verkehrssicherheit auf den Kreisstraßen zu gewährleisten.

Der Winterdiensteinsatzplan 2021/2022 des Landkreises Oder-Spree für das Kreisstraßennetz wird den jeweiligen Amtsverwaltungen, Städten und Gemeinden in den nächsten Tagen übergeben. Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen liegt direkt bei den Städten und Gemeinden.

error: Der Inhalt ist geschützt!