Bundestag beschließt Reform des Jugendschutzgesetzes
Der Bundestag hat den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegten Rechtsrahmen für einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz und ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien beschlossen. Wir bringen den Jugendschutz aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert. Es zeigt sich gerade jetzt in der Pandemie eindrücklich, wie relevant Social Media und Gaming für Kinder und Jugendliche heute sind. In Zeiten von Home Schooling, Kontaktbeschränkungen und geschlossenen Sportplätzen sind Kinder und Jugendliche noch mehr im Netz unterwegs. Es ist deshalb gut, dass der Bundestag nun das vom Bundesfamilienministerium vorgelegte geänderte Jugendschutzgesetz für einen modernen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz verabschiedet hat. Das Gesetz zielt auf drei Bereiche: Schutz, Orientierung und Durchsetzung – damit für den digitalen Raum der gleiche Jugendschutz gilt, wie in der analogen Welt. Kinder und Jugendliche verbringen nicht erst seit dem Lockdown viel Zeit im digitalen Raum. Sich online austauschen, gemeinsam spielen, Videos schauen und Clips aufzeichnen, sind fester Bestandteil des Aufwachsens geworden. Kinder und Jugendliche sind dabei auch auf Plattformen aktiv, die für eine so junge Nutzergruppe nicht geeignet sind. So werden sie sehr häufig auch mit beängstigenden und verstörenden Bildern oder Videos konfrontiert. 41 Prozent der Kinder fühlen sich im Internet gemobbt, beschimpft und beleidigt oder massiv von Fremden belästigt und bedrängt. Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes“ beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1. April in Kraft treten.
Ziel des Gesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen, die Orientierung von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Fachkräften zu fördern, Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming und Kostenfallen einzudämmen und die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten national wie auch international durchzusetzen. |