Digitale Gewalt immer melden
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes , der Wisser Ring e.V. und das Bundesministerium des Inneren und für Heimat unterstreichen anlässlich dieses Tages gemeinsam, wie wichtig es ist, Opfern von Gewalt zuzuhören, Glauben zu schenken und ihnen keine Mitschuld zuzuschreiben. Ebenso wichtig ist es, Täterinnen und Täter bei der Polizei anzuzeigen und für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen. Im besten Fall werden Menschen gar nicht erst Opfer physischer oder psychischer Gewalt. Genau dies ist das Ziel von Prävention und Zivilcourage. Dafür setzen sich Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Weisser Ring e.V. und dem Bundesministerium gemeinsam ein. Digitale Gewalt ist inzwischen Lebensrealität vieler Menschen – und das völlig unabhängig von Lebensalter oder sozialer Lage. Doch was kann getan werden, wenn man von digitaler Gewalt betroffen ist? Oft können nur die Betroffenen selbst die Beleidigungen, Drohungen und den Hass sehen, zum Beispiel in privaten Mails oder Textnachrichten. In anderen Fällen werden sie aber auch von anderen wahrgenommen – so in öffentlichen Chatgruppen, Foren oder auf Social Media.
In jedem Falle ist digitale Gewalt strafbar – die Polizei fasst darunter unter anderem Delikte wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Nötigung oder Volksverhetzung. Anders als analoge Gewalt spielt sich digitale Gewalt oft ohne Pause, 24 Stunden an 7 Tagen der Woche ab. Sie überschreitet die Grenze der vermeintlich sicheren eigenen vier Wände und schafft es schlimmstenfalls sogar bis ins Kinderzimmer. Täterinnen und Täter bleiben dabei meist anonym und nutzen die Macht über ihre Opfer aus. Für Polizei und Zivilgesellschaft gilt es, gemeinsam dagegen vorzugehen.
Zivilcourage ist Opferschutz
„Melden Sie digitale Gewalt und bringen Sie diese bei der Polizei zur Anzeige. So kann gezielt gegen Täterinnen und Täter vorgegangen – und weitere Straftaten und damit Opfer verhindert werden“, so Joachim Schneider, Geschäftsführer des ProPK.
Handlungsleitfaden der Polizei bei digitaler Gewalt:
•Wer von digitaler Gewalt betroffen ist, sollte zuallererst Beweise sichern. Solange es sich nicht um Nacktbilder Minderjähriger handelt, kann ein rechtssicherer Screenshot angefertigt werden.
•Erst danach den Beitrag bei der jeweiligen Plattform oder dem Betreiber melden. (Nach einer Meldung kann eventuell nicht mehr auf den gemeldeten Beitrag zugegriffen werden.)
•Als nächsten Schritt die digitale Gewalt bei der Polizei online oder über die 110 melden.
•Als Betroffene oder Betroffener von digitaler Gewalt melden Sie sich bei Bedarf beim Opfer-Telefon des Weisser Ring unter der 116 006 oder online unter
https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/