Antragstellung nur noch online möglich
Im Rahmen eines Arbeitsgespräches haben Vertreter des Brandenburgischen Handwerkskammertages gegenüber der Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung Anfang letzter Woche den hohen Bearbeitungsrückstau bei den Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz kritisiert. Anlass des Arbeitsgespräches war es, gemeinsam eine konstruktive Lösung zur Abmilderung der Risiken für Betriebe zu finden. In ihrem Gespräch verwiesen die Kammertagvertreter darauf, dass es bei betroffenen Betrieben massive Kritik gebe, dass teils Anträge aus dem vergangenen Jahr noch nicht bearbeitet wurden. Ausstehende Erstattungszahlungen könnten die Liquidität der Betriebe gefährden. Das Landesamt für Soziales und Versorgung äußerte Verständnis für die Situation der Unternehmen. Im Landesamt für Soziales und Versorgung werde die Abarbeitung der Anträge jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Betroffene Betriebe müssen aber keine Befürchtungen haben, dass ihre Ansprüche verjähren. Mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung wurde verabredet, dass bei Unternehmen in besonderen Notlagen dieser Umstand bei den Entschädigungsanträgen angezeigt und die Anträge dann vorzugsweise bearbeitet werden könnten. Handwerksbetriebe finden bei den Betriebsberatern ihrer Handwerkskammer einen ersten Anlaufpunkt für eine aktive Unterstützung. Entschädigungsanträge können nur noch online unter www.ifsg-online.de eingereicht werden. Arbeitgeber können Anträge stellen, wenn Beschäftigte von einer Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen waren, ohne selbst erkrankt oder arbeitsunfähig gewesen zu sein. Für Arbeitgeber gilt die Vorleistungspflicht. Sie zahlen ihren betroffenen Beschäftigten den Lohn bzw. das Gehalt. Anschließend können sie sich auf Antrag die Entschädigung erstatten lassen. Bei der Antragstellung sollte darauf geachtet werden, dass alle notwendige Angaben eingetragen und Antragsunterlagen vollständig hochgeladen werden. |