Stadtverwaltung erstattet Frühstückskosten rückwirkend für 4 Jahre
Jan Giesau Sprecher der IG Stadtelternrat Fürstenwalde informierte, dass die Stadtverwaltung Fürstenwalde damit begonnen hat, die Kosten für das von den Eltern in den Kitas bis März 2017 gezahlte Frühstück vollständig zu erstatten. Gemäß §17 KitaG gehören die Kosten für Frühstück und Vesper zu den Betriebskosten des Trägers und dürfen nicht separat berechnet werden. Betroffene Eltern können jetzt noch sämtliche bezahlte Kosten für Frühstück und Vesper seit 1.1.2014 zurückfordern. Bei Kosten von 0,79 bis 0,88 Euro pro Portion und 200 Portionen pro Jahr, können Eltern pro Kind somit knapp 500 Euro erstattet bekommen. Voraussetzung ist ein lückenloser Nachweis der Zahlungen an die Firma Dussmann, am besten in Form der Rechnungen. Wer die Rechnungen nicht mehr hat, kann diese bei Dussmann via E-Mail anfordern.
Geringe Erstattungen auch für das Mittagessen
Auch für das Mittagessen werden pro Portion 0,03 bis 0,14€ Euro erstattet, was allerdings selbst über 4 Jahre nur eine sehr geringe Erstattungssumme zwischen 15 und 50 Euro zur Folge hat. Die Stadtverwaltung geht nach wie vor davon aus, dass die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen beim Mittagessen zwischen 1,68 und 1,82 Euro pro Mahlzeit liegen. Nach eigenen Berechnungen der IG Stadtelternrat betragen die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das von Dussmann servierte Essen (Stand 11/2017) aber nur 1,08 bis 1,28 Euro pro Mittagsmahlzeit – mithin müsste die Erstattung pro Portion rund 0,60 Euro höher ausfallen. Bisher hat die Stadtverwaltung eine detaillierte Aufstellung der Kosten von Dussmann verweigert, so dass eine abschließende Klärung im Moment nicht möglich ist.
Ebenfalls erstattet wurden die Mittagessen-Gebühren über den Eigenaufwand hinaus bei einigen freien Trägern. Da hier die Mittagspreise meist über den Mittagspreisen der Stadt lagen, kann hier mit Erstattungssummen von 50-70 Euro pro Jahr und Kind gerechnet werden.
Einheitliche Lösung muss her!
Wir fordern von Politik und Verwaltung, gemeinsam mit den freien Trägern der Kitas/Horte, eine einheitliche Lösung bei der Erstattung des zu viel gezahlten Essengeldes zu entwickeln. Eine einheitliche Lösung muss erarbeitet werden, die bisherige Verzögerungs-Taktik muss beendet werden!
Wie beantragt man die Rückzahlung?
Egal ob freier oder städtischer Träger, wir haben hierfür ein Antragsformular für die Rückerstattung vorbereitet, welches Sie unter https://goo.gl/PazNdd herunterladen können.
Wo finde ich mehr Hintergrundinformationen?
Juristische Grundlage für den Erstattungsanspruch ist ein Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2016. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite von Rechtsanwalt Brandt aus Prenzlau oder über Google. Lesen Sie auch die FAQ von Rechtsanwalt Brandt.