Fahrschulen dürfen wieder mehr als fünf Personen unterrichten
Mit den heute im Kabinett beschlossenen weiteren Lockerungen der Coronaregeln entfällt ab 28. Mai auch die Beschränkung für Fahr- und Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen, nur maximal fünf Personen zu unterrichten. Voraussetzung bleibt aber weiterhin, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. „Ich freue mich“, so der Verkehrsminister Guido Beermann, „dass auch die Fahrschulen jetzt wieder ein gutes Stück weit zu normalen Bedingungen zurückfinden. Mit der heute beschlossenen Aufhebung einer Personenbegrenzung können die Fahrschulen ihre Kapazitäten wieder besser ausnutzen. Ich bin sicher, alle Beteiligten werden die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin verantwortungsvoll anwenden. Nach der letzten Änderung durften die Fahrschulen in Brandenburg zunächst nur mit maximal 5 Personen theoretischen Unterricht anbieten. Beim praktischen Fahrunterricht dürfen weiterhin während der Ausbildungsfahrten nur Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zugegen sein. Da die Mindestabstände nicht einhaltbar sind, muss auch weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.“ |