Nachtragshaushalt für zusätzliche Investitionen
Mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 stellt das Land 20 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen in die stationäre Versorgung zur Verfügung. „Damit können zum Beispiel besonders dringende Investitionen bei der Modernisierung der Einrichtungen in Angriff genommen werden“, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt. „Das Geld steht aber auch für die sofortige Umsetzung von Projekten der Digitalisierung zur Verfügung. Dem Nachtragshaushaltsgesetz hatte der Landtag am vergangenen Donnerstag zugestimmt. Hartwig-Tiedt verweist darauf, dass für Krankenhausinvestitionen im Landeshaushalt für das Jahr 2018 neben den Ko-Finanzierungsmitteln aus dem Strukturfonds des Bundes bereits 80 Millionen Euro veranschlagt wurden. Neben den Mitteln des Strukturfonds stellt das Land also für 2018 insgesamt 100 Millionen Euro für Investitionen in die Krankenhäuser bereit. Damit soll nicht nur die bestehende stationäre Gesundheitsversorgung gesichert, sondern auch eine Weiterentwicklung bis hin zu ambulant-stationären Gesundheitszentren ermöglicht werden. Wir freuen uns über diese zusätzlichen Fördermittel, betont der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, Dr. Detlef Troppens. „Die Aufstockung der Investitionsförderung ist ein gutes Signal dafür, dass unsere Landesregierung verstanden hat, wie wichtig die Krankenhäuser für die Bürger sind – und wie notwendig es ist, hier zu investieren. Auch die Digitalisierung gehört dazu. Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Teil der Infrastruktur, die erhalten und weiterentwickelt werden muss. Wenn Politik und Gesetzgebung dabei auf dem Weg sind, neue Formen der Versorgung durch Krankenhäuser zu suchen, begrüßen wir das.“