Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in Notlage
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie und Kuratoriumsvorsitzende Ekin Deligöz hat das Jubiläum der Bundesstiftung Mutter und Kind gewürdigt. Schwangere in Notlage können die Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” schnell und unbürokratisch über Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort beantragen.
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 errichtet, um schwangere Frauen in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Ziel der Bundesstiftung ist es, die Bedingungen für Mutter und Kind zu verbessern und Frauen den Weg in das Netz früher Hilfen zu ebnen.
Schwangere Frauen erhalten bei der Antragstellung für Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind persönliche Beratung in einer Notlage – diese liegt vor, wenn die Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen. Die Höhe der geleisteten Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall.
Für die Notlagen von Schwangeren stellt der Bund derzeit jährlich 96 Mio. Euro zur Verfügung, die den 16 zentralen Einrichtungen in den Bundesländern zur direkten Vergabe zugewiesen werden. Damit werden mehr als 100.000 Schwangerschaften im Jahr unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bumuk.de