Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
Apotheken sind neben Hausärzten für viele Menschen die „wichtigsten Ansprechpartner, zudem vertrauensvolle und kompetente Berater in Gesundheitsfragen.“ Gleichzeitig „sind sie für die zuverlässige flächendeckende Arzneimittelversorgung unverzichtbar“. Diesen Tatsachen trägt der an diesem Freitag im Bundesrat zur Diskussion stehende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken weitgehend Rechnung, ist Karawanskij auch nach verschiedenen Gesprächen mit Experten und Apothekern vor Ort überzeugt. „Die Debatte zum Gesetzentwurf kommt gerade noch rechtzeitig. Zwar liegt die Zahl der öffentlichen Apotheken in Brandenburg seit mehreren Jahren insgesamt bei einem stabilen Durchschnittswert, allerdings zeigt sich der Trend, dass die Zahl der Apotheken besonders in ländlichen Regionen abnimmt. Wir müssen Vor-Ort-Apotheken stärken.
Apotheken-Standorte müssen wirtschaftlich attraktiver werden, damit sie gerade in ländlichen Regionen erhalten bleiben. Deshalb ist es gut, dass Vor-Ort-Apotheken künftig die Möglichkeit erhalten sollen, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen mit entsprechender Vergütung anzubieten, zum Beispiel die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie. Gut ist auch, dass es Apotheken künftig im Rahmen von Modellprojekten ermöglicht werden soll, Grippeschutzimpfungen durchführen zu können. Menschen haben dann einen weiteren Grund, ihre Apotheke zu besuchen. Das entspannt nicht nur die Situation in den Wartezimmern von Arztpraxen, sondern wird auch die Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhöhen. Im Wettbewerb mit dem Online-Versandhandel ist die neue gesetzliche Grundlage für den Botendienst der Präsenzapotheke sinnvoll. Für sie ist es ein weiterer Pluspunkt, wenn sie ihren Kunden grundsätzlich Medikamente nach Hause bringen können.
Wichtig sei aber ein deutlicheres Bekenntnis zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Vor-Ort-Apotheken sind gegenüber Versandapotheken bisher im Nachteil. Denn 2016 erlaubte der europäische Gerichtshof EU-Versandhändlern, deutschen Kunden Rabatte zu geben. Die Apotheken hierzulande dürfen das aber nicht, da die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente im Arzneimittelgesetz vorgeschrieben ist, an das sie sich halten müssen. Verschreibungspflichtige Medikamente eignen sich einfach nicht für die Schnäppchenjagd im Internet. Im Mittelpunkt muss immer das Patientenwohl stehen. Und das gewährleisten die Vor-Ort-Apotheken mit ihrer kompetenten Beratung am besten“, so Karawanskij.