Neuorganisation tritt ab 1. März in Kraft
Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales eine Neuorganisation des Apotheken-Notdienstes beschlossen. Die Neuregelung tritt zum 1. März in Kraft und wird zunächst bis zum 31. Dezember als Modellprojekt umgesetzt. Ziel ist es, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Brandenburg auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen langfristig sicherzustellen und die vorhandenen personellen Ressourcen effizienter zu nutzen.
Kern der Reform ist die landesweite Umstellung des Apotheken-Notdienstes auf einen einheitlichen 20-Tage-Rhythmus. Damit ist jede öffentliche Apotheke in Brandenburg alle 20 Tage zum Notdienst verpflichtet. Für viele Apotheken bedeutet dies eine spürbare Reduzierung der jährlichen Dienstbelastung, auch wenn sich regional abhängig von der Apothekendichte Veränderungen ergeben. Gleichzeitig können sich für Patienten längere Wege zur nächstgelegenen Notdienstapotheke ergeben. Wir reagieren mit dieser Neuorganisation verantwortungsvoll auf die veränderte Apothekenlandschaft in Brandenburg. Allein seit Beginn 2022 haben im Land Brandenburg 47 Apotheken geschlossen und 11 Orte haben bereits ihre einzige Apotheke verloren, erklärt Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg. Unser Anspruch ist es, Versorgungssicherheit und Belastbarkeit der Apotheken gleichermaßen im Blick zu behalten. Der 20-Tage-Rhythmus schafft eine gerechtere Verteilung der Dienste und entlastet viele Apothekenteams spürbar. Für die Bevölkerung wird auch nach der Umstellung eine hohe flächendeckende Versorgungsqualität mit Arzneimitteln sichergestellt durch die Vor-Ort-Apotheken an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, auch an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht.
Nächstgelegenen diensthabenden Apotheken sind weiterhin tagesaktuell über die Website der Landesapothekerkammer Brandenburg www.lakbb.de und www.aponet.de erreichbar.

