Karawanskij schreibt Brief an Spahn
Vor dem Hintergrund der jüngsten Arzneimittel-Skandale hat sich die brandenburgische Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij jetzt per Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt. Sie möchte, dass der Bund bei der Arzneimittelüberwachung in Deutschland mehr Verantwortung übernimmt. Die Zusammenarbeit von Bund, Länder und Strafverfolgungsbehörden müsse optimiert werden. „Ich begrüße ausdrücklich die Ankündigung von Herrn Spahn, die Arzneimittelaufsicht zentralisieren zu wollen.
Bislang ist das reine Ländersache“, so Karawanskij. „Sowohl der Lunapharm-Skandal als auch der Vorgang mit Valsartan-haltigen Arzneimitteln zeigen das Ausmaß des internationalen Handels von Arzneimitteln und die negativen Folgen für Patientinnen und Patienten. Um diese weit verzweigten Vertriebsstrukturen von Arzneimittel-Importeuren, Groß- und Zwischenhändlern wirksam kontrollieren zu können, seien direkte Abstimmungen zwischen den Behörden erforderlich. Auch Staatsanwaltschaften und Polizei müssen bei verdächtigen Arzneimittel-Handel schneller ermitteln, damit wir solch illegales Treiben unterbinden können“, betont sie.
Die Zuständigkeiten in der Arzneimittelüberwachung in Deutschland sollen vollständig überdacht und neu geordnet werden. Dafür schlägt Ministerin Karawanskij die Etablierung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Diese Arbeitsgruppe sollte sich unbelastet von den anderen gesundheits-politischen Fachthemen auf die wesentlichen Fragen der Optimierung von Verantwortlichkeiten, Abläufen und potenziellen rechtlichen Änderungen konzentrieren, schreibt Karawanskij in dem Brief an Spahn.
Der Umgang mit Arzneimittelrisiken und die Kommunikation zwischen den Ländern und auf Bundesebene war auch Thema beim Treffen der Arbeitsgruppe für Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen in Goslar. Die Arbeitsgruppe ist ein Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Im Arzneimittelgesetz ist bislang geregelt, dass für die Überwachung von Arzneimitteln die Behörden auf Landesebene zuständig sind. Ihre Aufgabe es ist unter anderem, festgestellte Verstöße zu beseitigen und künftige zu vermeiden.