Ausländische Ärzte aus Nicht-EU-Staaten sollten zukünftig das zweite und dritte deutsche Staatsexamen nachweisen, um in Deutschland eine Approbation zu erhalten, so die Forderung der Landesärztekammer Brandenburg. „Es muss in erster Linie immer um das Wohl des Patienten gehen, der ein Recht auf die bestmögliche Behandlung und auf einheitliche Qualitätsstandards hat“ so Dr. med. Hanjo Pohle, Vizepräsident der Landesärztekammer Brandenburg.
„Wir müssen durchsetzen, dass ausländische Ärzte, die nicht aus EU-Staaten stammen, das zweite und dritte deutsche Staatsexamen ablegen, um in Deutschland approbiert zu werden“, sagt Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg.
Dass ausländische Mediziner landesübliche Examen ablegen müssen, um im entsprechenden Land arbeiten zu dürfen, ist auch in einigen anderen Staaten seit langem üblich. So wird beispielsweise in den USA nur als Arzt zugelassen, wer den US-amerikanischen Hochschulabschluss in Humanmedizin erfolgreich absolviert hat, ungeachtet dessen, ob der Bewerber bereits einen gültigen Hochschulabschluss im Herkunftsland erworben hat. Präsident und Vizepräsident fordern zudem eine bundesweit einheitliche Regelung bei der Zulassung ausländischer Kollegen und appellieren daher an die Politik, die Zulassungsbedingung des zweiten und dritten Staatsexamens deutschlandweit durchzusetzen.