Corona-Schnelltest-Hersteller und Behörden sind in der Pflicht
In der letzten Woche trat eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung in Kraft, nach der es ab sofort grundsätzlich möglich ist, dass Apotheken Corona-Schnelltests an Patienten direkt abgeben. Noch am gleichen Tag gingen viele Brandenburger in ihre Apotheken, um sich dort mit entsprechenden Testsets zu versorgen – leider ohne Erfolg. Und das liegt – wie die Landesapothekerkammer Brandenburg mitteilt – nicht an den Apotheken! Das Bundesgesundheitsministerium war als Verordnungsgeber vielmehr schneller als die Behörden, die für die Zulassung zuständig sind. Denn für eine derartige Zulassung werden auch entsprechende Studien benötigt, an denen es derzeit offenkundig mangelt. Zwar kann in besonderen Fällen auch eine Sonderzulassung ausgesprochen werden, diese hatte aber laut Berichten in Fachmedien bis Freitag noch kein Hersteller beantragt.
Einmal mehr sind es also die Apotheken, die, ohne etwas daran ändern zu können, mit dem berechtigten Ärger der Menschen konfrontiert werden“, erklärte Jens Dobbert. „Die Brandenburger Bürger sind offenkundig dazu bereit, sich vermehrt selbst zu testen und somit ihren Beitrag dazu zu leisten, die Ausbreitung der Pandemie weiter zurückzudrängen.“ Der Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg ruft die entsprechenden Hersteller und Behörden dazu auf, nun alles zu tun, damit möglichst schnell auch Testsets für Laien verfügbar sind. Den Apothekenkunden gab er den Rat, die Berichterstattung in den Medien zu verfolgen und nach Zulassung, sicherheitshalber auch vor Abholung, in ihrer Apotheke anzurufen. „Denn noch ist nicht klar, ob diese Tests nach Zulassung überhaupt in ausreichender Menge verfügbar sind. So kann man im Zweifel lange Warteschlangen vermeiden und sich weitere unnötige Wege ersparen“, so Dobbert. Und auch das senkt schließlich unnötige Infektionsrisiken. |