Ausbildungsbegleitung, Gründung und Fortbildung
Um Hebammen zu unterstützen und so die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg zu gewährleisten, hat das Gesundheitsministerium die Hebammenförderrichtlinie auf den Weg gebracht. Damit können in Brandenburg tätige Hebammen finanzielle Unterstützung für die Ausbildungsbegleitung, Gründung einer eigenen Praxis oder Fortbildungen beantragen. „Jeden Tag übernehmen Hebammen die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe, Frauen und ihre Kinder in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zu begleiten. Mit der Förderrichtlinie wollen wir Hebammen gezielt bei der Ausübung ihres Berufes unterstützen. So leisten wir einen Beitrag dazu, den Hebammenberuf in ganz Brandenburg attraktiver zu machen und die Versorgungslage im Land quantitativ und qualitativ zu verbessern“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. Insgesamt stehen für die Förderrichtlinie in diesem Jahr rund 395.000 Euro zur Verfügung. In Brandenburg tätige Hebammen, die Auszubildende in ihrem Externat (einem praktischen Teil der Hebammenausbildung) begleiten, die eine Praxis oder ein Geburtshaus gründen oder sich niederlassen oder die an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, können ab sofort Anträge für ab dem 1. August gestartete Maßnahmen über das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.
1. Externatsförderung: 2. Förderung bei Praxisgründung/-erweiterung: 3. Fortbildungsförderung: |