Kammerversammlung beschließt neue Weiterbildungsordnung
Mit überwältigender Mehrheit hat die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg in ihrer Sitzung die neue Weiterbildungsordnung beschlossen. Bis auf wenige Änderungen setzten die Delegierten damit die 2018 von der Bundesärztekammer verabschiedete neue Muster-Weiterbildungsordnung um. „Ich freue mich, dass es uns trotz der Corona-Beschränkungen gelungen ist, unseren bereits vor der Pandemie aufgestellten Zeitplan einzuhalten“, erklärte Kammerpräsident Frank-Ullrich Schulz dazu. Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen fand die Sitzung der Kammerversammlung nicht im Haus der Ärzteschaft, sondern im großen Hörsaal der Universität Potsdam statt, der auch unter den aktuellen Bedingungen genügend Platz für eine Veranstaltung dieser Größenordnung mit über 80 Delegierten bietet.Nach der umfangreichen Debatte der Muster-Weiterbildungsordnung in der Bundesärztekammer und den Fachgesellschaften wurde über die Weiterbildungsordnung auch in den Gremien der Landesärztekammer Brandenburg diskutiert. Die Prüfungsausschüsse der Landesärztekammer bekamen Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme. Die neue Weiterbildungsordnung orientiert sich primär an der Vermittlung und dem Nachweis von Kompetenzen. Mit ihr wird gleichzeitig auch das elektronische Logbuch verpflichtend eingeführt. Zudem stehen künftig mehr Weiter-bildungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich zur Verfügung. Die neue Weiterbildungsordnung enthält insgesamt 13 neue bzw. angepasste Zusatzweiterbildungen. Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wurde nach Diskussion und Beschlussfassung der Delegierten nicht in die neue Weiterbildungsordnung übernommen. Die neue Weiterbildungsordnung tritt nach der Genehmigung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in Kraft. Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden, können in einer Übergangszeit wählen, ob sie diese nach der alten oder der neuen Weiterbildungsordnung abschließen möchten. |