Apothekerverbände haben ein Konzept für den Minister erarbeitet
Mit Unverständnis reagiert die Landesapothekerkammer Brandenburg auf den veröffentlichten Referentenentwurf mit dem sperrigen Namen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz. Er ist seinen Namen nicht wert! „Obwohl die seit Jahren stetig wachsende Zahl von Apothekenschließungen mehr als deutlich zeigt, dass die Rahmenbedingungen für eine sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung komplett aus dem Ruder gelaufen sind, bleibt Minister Lauterbach weiterhin adäquate Maßnahmen schuldig“, erklärt der Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg, Jens Dobbert. „Im Gegenteil: Das Lieferengpassmanagement soll bürokratisch so aufgebläht werden, dass die Versorgung behindert wird. Außerdem fallen die Austauschmöglichkeiten weg, die in Zeiten von Pandemie und Lieferengpässen eine Arzneimittelversorgung erst möglich gemacht haben – und das ohne jegliche finanzielle Belastung der Krankenkassen. Mehr Arbeit, Arbeit, die nicht zur Verbesserung der Versorgung beiträgt und dann noch ohne angemessene finanzielle Kompensation – dies hat weder mit Wertschätzung der apothekerlichen Arbeit noch mit dem verheißungsvollen Namen des Gesetzentwurfes etwas zu tun. Hier wird im wahrsten Sinne des Wortes die Abrissbirne an die flächendeckende und kurzfristige Arzneimittelversorgung insbesondere in ländlichen Regionen gelegt.“ Nachdem die Bundesregierung das Apothekenhonorar durch Anhebung des Apothekenabschlages (den Krankenkassen zu gewährender Rabatt) bereits um insgesamt 170 Millionen Euro gesenkt hat, sollen nun auch die während der Pandemie eingeführten versorgungsrelevanten Modifizierungen entfallen, die den Apotheken aktuell noch einen flexiblen und patientenorientierten Umgang mit Lieferengpässen erlauben. So bedeutete dies zum Beispiel bei Lieferengpässen, dass ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in einer anderen Wirkstärke herausgegeben werden darf, solange es die Gesamtmenge an verordnetem Wirkstoff nicht überschreitet. Sollte die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar sein, dürfen die Apotheken aktuell noch Teilmengen aus anderen Packungen oder im Bedarfsfall auch mehrere kleinere Packungen abgeben. Dies hat die Versorgung der Patienten bei Lieferengpässen enorm erleichtert, soll aber dennoch nun entfallen. Unabhängig von diesem Gesetz tritt das schon Anfang April ein und bedürfte dringend einer Kompensation, da die Versorgung besonders über die Osterfeiertage dadurch stark erschwert wird. Obwohl der aktuelle Gesetzentwurf den Namen Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz trägt, wird er genau das Gegenteil von dem erreichen, was sein Name verspricht und intendiert war, so Dobbert. Leidtragende würden auch hier insbesondere die Patienten sein, die wieder in die Arztpraxis zurückmüssen, um dort andere Rezepte zu erhalten. Im Extremfall könne es bei einigen Lieferengpässen sogar dazu kommen, dass Patienten ins Krankenhaus eingewiesen werden müssten, um ihre Versorgung zu erhalten. „Ein solches Gesetz ist alles andere als patientenfreundlich“, urteilt Jens Dobbert. Der brandenburgische Kammerpräsident forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dazu auf, den Entwurf des Gesetzes schnell und grundlegend zu überarbeiten. Hierzu gehöre nicht nur die Beibehaltung der gegenwärtigen Regelungen zum Management von Lieferengpässen, sondern auch eine versorgungssichernde Vergütung der Apothekenleistungen. „Das hocheffiziente Versorgungsnetz an Apotheken, das insbesondere während der Corona-Pandemie seine Unverzichtbarkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat, benötigt endlich eine wirtschaftlich angemessene Honorierung, die es den Apotheken ermöglicht, ihre unverzichtbaren Angebote an die Gesellschaft auch künftig zum Nutzen der Bevölkerung weiter zur Verfügung zu stellen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat hierzu ein Konzept erarbeitet, das Minister Lauterbach als Blaupause für seinen Gesetzentwurf nutzen kann – wenn er den Willen zu zielführenden Lösungen hat!“