Online-Service „Selbstbestimmt“ macht es möglich
Seit November letzten Jahres vereinfacht eine Online-Anwendung Verbrauchern das Aufsetzen einer Patientenverfügung. Auf Wunsch vieler Nutzer bieten die Verbraucherzentralen auf dem Portal „Selbstbestimmt“ nun zusätzlich die kostenfreie Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
Interaktive Anwendung führt Nutzern bis zum fertigen Dokument
Mit einer Vorsorgevollmacht können Verbraucher regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn sie es selbst nicht mehr können. Mit einer Betreuungsverfügung können sie festlegen, welche Person ein Betreuungsgericht als Betreuer einsetzen soll. „An diesen wichtigen Dokumenten stellen wir immer wieder großes Interesse fest“, sagt Sabine Weiß, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Viele Verbraucher haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben bei der Erstellung auf halber Strecke stehen“, so Weiß. Mit Hilfe des neuen Online-Services können Verbraucher nun eigenständig eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen. Der Service ist bequem über den Internetbrowser zu bedienen und fügt während der Eingaben im Hintergrund Stück für Stück das jeweilige Schriftstück zusammen. Erklärende Texte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten Nutzer das auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokument. Online-Vortragsreihe bietet Einstieg ins Thema und Raum für Fragen
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet regelmäßig Online-Vorträge rund um das Thema Vorsorge an. Wer die Erstellung der Dokumente oder eine Aktualisierung vorhandener Unterlagen in Angriff nehmen möchte, kann das neue Angebot gut mit der kommenden Vortrags-Reihe „Für den Ernstfall gewappnet“ kombinieren:
13. Oktober, 16:30 Uhr
Online-Vortrag „Wissenswertes zur Patientenverfügung“
20. Oktober, 16:30 Uhr
Online-Vortrag „Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht“
27. Oktober, 16:30 Uhr
Online-Vortrag „Wissenswertes zur digitalen Vorsorge“