Neue Ausbildung in der Pflege gemeinsam gestalten
Die Pflegeausbildung wird in Deutschland grundlegend reformiert: Die drei bisher getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden ab dem Jahr 2020 zu einer generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt. Die Umsetzung des Bundesgesetzes liegt in der Verantwortung der Länder. Brandenburg startet jetzt mit den Vorbereitungen, obwohl die bundesrechtlichen Verordnungen noch nicht vollständig vorliegen. Zum Auftakt veranstaltete das Ministerium für Soziales und Gesundheit einen ersten Fachdialog mit dem Motto „Die neue Ausbildung in der Pflege gemeinsam gestalten“. An dem Austausch beteiligten sich 100 Akteurinnen und Akteure aus der Pflege.
Sozial- und Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt eröffnete den Fachdialog: „Der Bedarf an gut ausgebildeten Pflegekräften steigt rasant. Schon heute können freie Stellen oft nur schwer besetzt werden. Wenn wir mehr Menschen für diesen verantwortungsvollen Beruf begeistern wollen, müssen die Pflegeberufe insgesamt attraktiver werden. Die Reform der Ausbildung ist dafür ein wichtiger Schritt. Die Umsetzung stellt für die Länder eine große Herausforderung dar. Die Reform hat enorme Auswirkungen auf die gesamte Pflege- und Schullandschaft. Innerhalb kürzester Zeit müssen zwei sehr unterschiedliche Ausbildungssysteme – im Krankenhaus sowie in der ambulanten und stationären Altenpflege – zusammengeführt werden. Das kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten konstruktiv an diesem Prozess mitarbeiten.“
Nach langer Diskussion hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 17. Juli 2017 beschlossen. Das Pflegeberufegesetz löst ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab. Die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene führt zu grundlegenden Änderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsstrukturen sowie der Finanzierung.
Zwar hat der Bundestag im letzten Sommer das Gesetz endlich verabschiedet. Aber die Finanzierungsverordnung des Bundes fehlt noch immer und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung liegt uns erst seit zwei Wochen als Entwurf vor. Deshalb gibt es noch keine Klarheit, wie die Ausbildung in der Pflege künftig tatsächlich erfolgen soll. Wir können mit den Vorbereitungen aber nicht länger warten, wenn die neue Pflegeausbildung wie gewünscht ab dem 1. Januar 2020 starten soll. Die Zeit ist denkbar knapp. Wenn wir auch künftig eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung im Land Brandenburg anbieten wollen, müssen wir jetzt die Weichen stellen, so Hartwig-Tiedt.
Im Ministerium für Soziales und Gesundheit wurde zu Jahresbeginn 2018 eine Projektgruppe eingesetzt, um die notwendigen Schritte im Land Brandenburg rechtzeitig einzuleiten, umzusetzen und zu begleiten.
Bislang muss man sich bereits vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob man später in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege arbeiten möchte. Ein späterer Wechsel ist wegen der unterschiedlichen Ausbildungsinhalte nur eingeschränkt möglich.
Der erfolgreiche Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit das dritte Jahr der Ausbildung nicht generalistisch, sondern entsprechend der gegenwärtigen Ausbildungen in der Alten- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu absolvieren. In diesem Fall werden die alten Berufsbezeichnungen erworben, die Einsatzmöglichkeiten bleiben auf die jetzigen Einsatzbereiche beschränkt. Ob diese sogenannten Spezialisierungen langfristig erhalten bleiben, wird 2025 durch den Bund geprüft und entschieden.
Mit der Reform wird außerdem eine Pflegeausbildung an Hochschulen eingeführt. Das Studium dauert mindestens drei Jahre und soll ein vertieftes Wissen über die Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.
In Brandenburg gibt es derzeit 18 staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit einer Ausbildungskapazität von insgesamt rund 2.500 Plätzen. Außerdem gibt es 17 staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie drei staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen mit einer Gesamtausbildungskapazität von rund 2.200 Plätzen.
Im Jahr 2016 gab es in Brandenburg insgesamt 3.578 Schülerinnen und Schüler in einer Pflegeausbildung, davon 1.674 im Bereich der Altenpflege, 1.802 in der Krankenpflege und 102 in der Kinderkrankenpflege.