Bescheid zur Höherstufung vom zum „Kneipp-Heilbad“
Mit der Kraft der Natur gesund werden und bleiben – das ist das zentrale Anliegen der acht staatlich anerkannten Kurorte in Brandenburg. In Verbindung mit moderner Medizin bieten Orte wie zum Beispiel Buckow, vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern die Möglichkeit, neue Kraft zu tanken. Das Brandenburgische Kurortegesetz ermöglicht diesen Orten, ihren Status durch besondere Prädikate hervorzuheben. Auf dieser Basis erhielt heute die Stadt Buckow (Märkische Schweiz) ein neues Prädikat: Sie wurde vom „Kneipp-Kurort“ zum „Kneipp-Heilbad“ höherprädikatisiert. Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl überreichte den Bescheid heute an den Buckower Bürgermeister Thomas Mix. Mit diesem Bescheid erhält Buckow die Berechtigung, die Bezeichnung „Kneipp-Heilbad“ in Verbindung mit dem Stadtnamen öffentlich oder im Geschäftsverkehr zu führen.

