Weitere Förderrichtlinien veröffentlicht
Gesundheitsministerin Nonnemacher ruft angehende Mediziner zur Bewerbung auf – Bewerbungsschluss: 15. März. Die neue Richtlinie zur Förderung von Landärztinnen und -ärzten ist in der ausgehenden letzten Woche im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht worden. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und gilt bis zum Jahresende. Mit der Richtlinie setzt das Gesundheitsministerium sein Förderprogramm zur Stärkung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen Brandenburgs fort. Die Umsetzung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg in Kooperation mit der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg. Mit dem Landärztestipendium fördert das Land Brandenburg auch in diesem Jahr wieder angehende Ärzte. Beginnend mit dem Sommersester 2022 bzw. mit dem Wintersemester 2022/2023 können jeweils 35 Stipendien pro Semester in diesem Jahr neu vergeben werden. Medizinstudierende können damit ein Stipendium in Höhe von 1.000 Euro monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit erhalten (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums). Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in einer ländlichen Region Brandenburgs. Bewerbungsschluss für den Start des Stipendienprogramms zum Sommersemester in diesem Jahr ist der 15. März. Auch Ärzte in Weiterbildung in verschiedenen Fachgebieten werden gefördert. Finanziert wird das Förderprogramm vom Land Brandenburg.
Mehr zum Stipendium finden sie hier https://www.kvbb.de/praxis/studium-weiterbildung/foerderprogramm/stipendium/