Krankenkasse gegen gesetzliche Deckelung der Videosprechstunden
Die Anzahl der Behandlungen und Untersuchungen per Videosprechstunde ist in Brandenburg im vergangenen Jahr um rund 20 Prozent gesunken. Im Jahr 2022 nahmen gesetzlich versicherte Patienten insgesamt 63.325-mal eine Videosprechstunde in Anspruch, im Jahr 2021 79.573-mal. Während der Corona-Pandemie hat die Videosprechstunde bei Versicherten und beim medizinischen Personal deutlich an Akzeptanz gewonnen. Dort wo es sinnvoll ist, sollte sie in den medizinischen und therapeutischen Versorgungsalltag weiter integriert werden, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Die Vorteile der Videosprechstunde liegen laut Barmer auf der Hand: Keine langen Fahrten in krankem Zustand, keine Wartezeiten und kein Ansteckungsrisiko im Wartezimmer. Nicht zuletzt deshalb hatte der Gesetzgeber den Einsatz von Videosprechstunden während der Corona-Pandemie mit einer Sonderregelung bis Ende März 2022 unbegrenzt ermöglicht. Insbesondere in der Psychotherapie wurde diese Sonderregelung stark genutzt. Seit April 2022 gilt allerdings eine gesetzliche Beschränkung der Videotermine auf 30 Prozent der Kapazität einer Praxis. „Die Videosprechstunde hat ihr Zukunftspotential und ihre Mehrwerte für die Gesundheitsversorgung in Brandenburg längst unter Beweis gestellt. Eine Begrenzung von Videosprechstunden ist nicht sinnvoll und steht der weiteren Entwicklung einer digitalen Gesundheitsversorgung im Wege“, sagt Leyh. Dass die Inanspruchnahme von Videosprechstunden auf das Niveau vor der Corona-Pandemie sinkt, befürchtet die Krankenkasse nicht. So sei die Zahl der Videosprechstunden im Jahr 2022 zwar im Vergleich zum Jahr 2021 um 20 Prozent gesunken, liege aber immer noch rund acht Prozent über dem Wert des Jahres 2020 . Im Jahr 2019 sind Videosprechstunden in ganz Brandenburg nur 21-mal mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet worden.