Geringe Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen
Ab dem 1. Juli übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen schon ab dem sechsten Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bisher waren diese erst ab dem dritten Lebensjahr Kassenleistung. Zur Vermeidung frühkindlicher Karies wird damit eine Versorgungslücke geschlossen, da die erste Früherkennungs-untersuchung bereits mit Durchbruch der ersten Milchzähne erfolgen sollte. „Eltern sollten die neuen Früherkennungsuntersuchungen als Chance nutzen, eine natürliche Beziehung zwischen ihren Kindern und dem Zahnarzt aufzubauen. Der erste Zahnarztbesuch sollte bei Kindern in positiver Erinnerung bleiben und nicht erst bei Zahnschmerzen erfolgen“, sagt die Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.
Nuckelfläschchen können Zahnschäden verursachen
Inhalt der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sei eine eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund-, und Kieferkrankheiten. Zahnärzte könnten zum Beispiel feststellen, ob die Zähne durch Nuckelfläschchen oder zuckerhaltigen Nahrungsmitteln schon beschädigt sind. Im Rahmen der neuen Früherkennungsuntersuchungen klären Zahnärzte Eltern außerdem über das Entstehen von Zahnerkrankungen auf und geben Hinweise zur Zahnpflege. Eine weitere neue Kassenleistung ist das Auftragen von Flourid-Lack, der den Zahnschmelz härten soll. Dieser Anspruch besteht für Kinder zwischen dem sechsten und vollendeten 33. Lebensmonat zwei Mal jährlich.
Geringe Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen waren bisher ab dem dritten Lebensjahr Kassenleistung. Die Inanspruchnahme dieser Altersgruppe lag laut Barmer im Jahr 2016 in Berlin bei rund 36 und in Brandenburg bei rund 38 Prozent und lag damit in beiden Bundesländern über dem Bundesdurchschnitt.