Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis des Kulturerbes

Brandenburg ist reich an kulturellen Ausdrucksformen, wie Tanz, Theater und Musik, mündlichen Überlieferungen, Bräuchen, Festen und Handwerkskünsten. Mit dem Kaspertheater als Spielprinzip, den Festen und Bräuchen der Lausitzer Sorben, der Kunst des Glasmachens sowie der Herstellung von traditionellem Kalkmörtel wurden bereits vier Formen immateriellen Kulturerbes aus Brandenburg in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen. Und mit der Aufnahme des Orgelbaus und der Orgelmusik in die weltweite Unesco-Liste des Immateriellen Kulturerbes wurde auch ein herausragendes Brandenburger Kulturgut gewürdigt: Die Uckermark ist mit rund 200 Instrumenten aus der Zeit vom 17. bis 20. Jahrhundert eine der Orgel-reichsten Regionen. Das vielfältige immaterielle Kulturerbe ist Ausdruck von Kreativität und zeichnet die kulturelle Identität unseres Landes aus. Und – in diesen Zeiten wichtiger denn je: Es bringt Menschen zusammen und schafft Gemeinschaft.

Träger von Kulturformen in ganz Deutschland können sich bis zum 30. November für die Aufnahme in das Kulturerbe bewerben. An dem mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Bundesländer, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Deutsche Unesco-Kommission beteiligt. Über neue Aufnahmen wird im Frühjahr kommenden Jahres entschieden. Die UNESCO fördert seit 2003 den Erhalt von Traditionen und Alltagskulturen. Weltweit sind bis heute 180 Staaten dem Übereinkommen zur Erhaltung des Kulturerbes beigetreten, darunter auch Deutschland. Im bundesweiten Verzeichnis sind derzeit 126 Kulturformen verzeichnet, darunter unter anderem das Buchbinderhandwerk, die Weinkultur, das Bauhüttenwesen, die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft und der Poetry Slam.

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Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind unter www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland

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