Fristen der neuen Kulturförderrichtlinie beachten
Ein wichtiges Datum für alle, die im kommenden Jahr Mittel aus der Kulturförderung des Landkreises Oder-Spree in Anspruch nehmen möchten, rückt näher – der 30. November 2018. Dies ist der letztmögliche Termin für die Abgabe von Anträgen für 2019 mit einer Fördersumme über 1.500 Euro. Auch Anträge für Projekte der ersten Jahreshälfte 2019 mit einer Fördersumme von bis zu 1.500 Euro müssen zu diesem Termin vorliegen. Für die zweite Jahreshälfte können Anträge auf eine Förderung bis zu 1.500 Euro bis zum 31. Mai 2019 gestellt werden, darauf weist das Kultur- und Sportamt der Kreisverwaltung hin.
In Anlehnung an die bisherige Förderpraxis vor Ort sowie die heute breit gefächerte Förderlandschaft auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene wurde unlängst – in Rücksprache mit erfahrenen Nutzern sowie Experten des neu besetzten Kulturbeirats – die Richtlinie des Landkreises zur Kulturförderung an heutige Standards angepasst. Zur besseren Handhabe für Fördermittelgeber und -empfänger hatte der Kreistag des Landkreises schließlich am 26. September eine geänderte Fassung der Kulturförderrichtlinie mit den neuen Fristen beschlossen.
Entscheidend für eine Projektförderung ist, ob das Vorhaben von regionaler Bedeutung und inhaltlich, strukturell und finanziell gut nachvollziehbar ist. Alle inhaltlichen und praktischen Fragen zur Antragstellung sollten daher rechtzeitig – jederzeit gerne auch in Rücksprache mit dem Kultur-und Sportamt des Landkreises – geklärt werden. Bei der Antragsberatung achtet der Landkreis auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, das die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Entfaltung der Fähigkeiten der einzelnen Kulturakteure und -einrichtungen, der Gemeinden und Ämter anstrebt. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller sowie die finanzielle Beteiligung auf lokaler Ebene werden dementsprechend erwartet.
Die neue Förderrichtlinie sowie entsprechend überarbeitete Antragsformulare können auf der Homepage des Landkreises Oder-Spree abgerufen werden. Vor Antragsstellung empfiehlt sich der Kontakt zum Kultur- und Sportamt des Landkreises. Ansprechpartnerin ist Luisa Schönfeld, erreichbar unter der Rufnummer 03366 35-2704 oder per Mail luisa.schoenfeld@l-os.de.