Wichtiger Stichtag für Anträge auf Kulturförderung 2021
Die Kulturarbeit in ländlich geprägten Räumen erfordert in Zeiten der anhaltenden Pandemie besondere Aufmerksamkeit. Vielerorts leisten engagierte Einzelakteure und Gruppen, Initiativen und Strukturen essentielle und identitätsstiftende kulturelle Arbeit, die zur Verständigung der Menschen vor Ort und zur nachhaltigen Belebung der Dörfer, Städte und Region beiträgt. Sie übernehmen Verantwortung für lokale Themen und Fragestellungen und leisten einen unverwechselbar authentischen Beitrag zur Entwicklung des Gemeinwesens und einer demokratischen Kultur des Miteinanders. Durch die Förderung kultureller Projekte und Initiativen sollen auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben gewonnen werden. Entscheidend für eine Projektförderung ist, dass das Vorhaben von (über)regionaler Bedeutung und inhaltlich, strukturell und finanziell gut nachvollziehbar ist. Alle inhaltlichen und praktischen Fragen zur Antragstellung sollten rechtzeitig – jederzeit gerne auch in Rücksprache mit dem Kulturamt des Landkreises – geklärt werden. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller sowie die finanzielle Beteiligung auf lokaler Ebene werden erwartet.
Letzter Termin für die Abgabe von Anträgen für das Projektjahr 2021 mit Förderbedarf über 1.500 Euro ist der 30. November. Anträge für Projekte der ersten Jahreshälfte 2021 mit einem Förderbedarf unter 1.500 Euro müssen ebenfalls bis zu diesem Termin gestellt werden. Für die zweite Jahreshälfte 2021 sind bei einem Förderbedarf unter 1.500 Euro Anträge bis zum 31. Mai 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sowie die entsprechende Förderrichtlinie sind auf der Homepage des Landkreises hinterlegt. Als weitere Orientierung dienen die sogenannten Leitlinien zur Entwicklung der Kulturlandschaft des Landkreises Oder-Spree. |